
Nicht mehr die Frage: „Welche Vorschriften gelten für meinen Betrieb?" ist zu stellen, sondern „Welche Gefährdungen liegen vor und welche Maßnahmen sind erforderlich, um sie zu beseitigen oder zu vermeiden?" oder müssen Sie einen Nachweis bei der Berufsgenossenschaft oder beim Gewerbeaufsichtsamt über eine sicherheitstechnische oder betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens nach §1 ASiG erbringen?

Beachten Sie bitte: „Geschäftsführer und Führungskräfte haften bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften im Arbeitsschutz!"



Quelle: BG-Bau CD, 2008

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